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41/02 AsylrechtNorm
FrPolG 2005 §53 Abs1;Rechtssatz
Die Fremdenbehörde (Sicherheitsdirektion) ist nicht gehalten, vor dem Ausspruch einer Ausweisung das Ergebnis eines verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens betreffend die Abweisung eines Erstantrages auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung abzuwarten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006180430.X01Im RIS seit
22.01.2007Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009