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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
UWG 1984 §28a;Rechtssatz
Der dritte Fall des § 2 Abs. 2 VStG betrifft so genannte Erfolgsdelikte, also Delikte, bei denen der Eintritt des Erfolges Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen des vollendeten Delikts ist (vgl. etwa Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage (2003), Anm. 7 zu § 5 VStG). Diese Voraussetzung ist im Fall des § 28a iVm § 29 Abs. 2 UWG nicht erfüllt, weil der Gesetzgeber in diesen Bestimmungen nicht auf den Eintritt eines Erfolges abgestellt hat. Ob der Beschuldigte oder das von ihm vertretene Unternehmen aus dem angelasteten Verhalten einen wirtschaftlichen Erfolg zieht, ist daher gegenständlich für die Qualifikation als Erfolgsdelikt nicht maßgebend.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006040100.X01Im RIS seit
19.01.2007Zuletzt aktualisiert am
13.03.2013