RS Vwgh 2006/12/15 2006/04/0100

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2006
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
26/01 Wettbewerbsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

UWG 1984 §28a;
UWG 1984 §29 Abs2 idF 2001/I/136;
VStG §2 Abs2;
VStG §5 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der dritte Fall des § 2 Abs. 2 VStG betrifft so genannte Erfolgsdelikte, also Delikte, bei denen der Eintritt des Erfolges Tatbestandsvoraussetzung für das Vorliegen des vollendeten Delikts ist (vgl. etwa Hauer/Leukauf, Handbuch des österreichischen Verwaltungsverfahrens, 6. Auflage (2003), Anm. 7 zu § 5 VStG). Diese Voraussetzung ist im Fall des § 28a iVm § 29 Abs. 2 UWG nicht erfüllt, weil der Gesetzgeber in diesen Bestimmungen nicht auf den Eintritt eines Erfolges abgestellt hat. Ob der Beschuldigte oder das von ihm vertretene Unternehmen aus dem angelasteten Verhalten einen wirtschaftlichen Erfolg zieht, ist daher gegenständlich für die Qualifikation als Erfolgsdelikt nicht maßgebend.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006040100.X01

Im RIS seit

19.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten