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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer war im Verwaltungsstrafverfahren seit seiner im Grunde des § 10 Abs. 1 letzter Satz AVG im Berufungsschriftsatz erfolgten Berufung auf eine einer Rechtsanwälte Partnerschaft erteilten Vollmacht von dieser Rechtsanwälte Partnerschaft vertreten. Das Ausscheiden des Beschwerdevertreters aus der bevollmächtigten Rechtsanwälte Partnerschaft hatte keine Änderung des Vollmachtsverhältnisses zur Folge. (Auch) daraus ergibt sich, dass der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer zu Handen der Rechtsanwälte Partnerschaft wirksam zugestellt worden ist.
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungBeginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEnde VertretungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003090042.X01Im RIS seit
21.03.2007Zuletzt aktualisiert am
19.03.2014