RS Vwgh 2006/12/18 2003/09/0042

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Veröffentlicht am 18.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;
ZustG §13 Abs4;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer war im Verwaltungsstrafverfahren seit seiner im Grunde des § 10 Abs. 1 letzter Satz AVG im Berufungsschriftsatz erfolgten Berufung auf eine einer Rechtsanwälte Partnerschaft erteilten Vollmacht von dieser Rechtsanwälte Partnerschaft vertreten. Das Ausscheiden des Beschwerdevertreters aus der bevollmächtigten Rechtsanwälte Partnerschaft hatte keine Änderung des Vollmachtsverhältnisses zur Folge. (Auch) daraus ergibt sich, dass der angefochtene Bescheid dem Beschwerdeführer zu Handen der Rechtsanwälte Partnerschaft wirksam zugestellt worden ist.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungBeginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungEnde Vertretungsbefugnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003090042.X01

Im RIS seit

21.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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