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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2006/09/0123 2006/09/0124Rechtssatz
Betreffend die funktionelle Zuständigkeit des Unabhängigen Verwaltungssenates (Besetzung des Unabhängigen Verwaltungssenates durch Einzelmitglied bzw. Kammer) muss vom Inhalt des erstinstanzlichen Bescheidspruches ausgegangen werden, selbst wenn die Bemessung der Strafen rechtswidrigerweise erfolgte (Hinweis E 21.3. 1995, Zl. 94/09/0339, mwN), zumal die Lösung der Zuständigkeitsfrage vor der inhaltlichen Beurteilung des angefochtenen Straferkenntnisses zu erfolgen hat.
Schlagworte
Behördenorganisation sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006090122.X02Im RIS seit
31.01.2007