RS Vwgh 2006/12/18 2004/05/0209

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;
VwGG §59 Abs2 Z1;
VwGG §59 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung "..einen Rechtsnachteil erleidet.." kommt es nicht darauf an, ob die Prozesshandlung IM ERGEBNIS von Vorteil ist (Walter-Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz. 660; hg. Beschluss vom 17. November 1981, Zl. 2551/80). (Hier: Da der Bf nur den Ersatz der "verzeichneten" Kosten begehrt hat, ein Kostenverzeichnis aber nicht rechtzeitig im Sinne des § 59 Abs. 2 Z. 1 VwGG vorgelegt hat, ist diese Säumnis - auch wenn der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Bf ohnedies abgewiesen hat - grundsätzlich geeignet gewesen, einen Rechtsnachteil herbeizuführen.)

Schlagworte

Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004050209.X01

Im RIS seit

07.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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