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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Bei der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung "..einen Rechtsnachteil erleidet.." kommt es nicht darauf an, ob die Prozesshandlung IM ERGEBNIS von Vorteil ist (Walter-Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz. 660; hg. Beschluss vom 17. November 1981, Zl. 2551/80). (Hier: Da der Bf nur den Ersatz der "verzeichneten" Kosten begehrt hat, ein Kostenverzeichnis aber nicht rechtzeitig im Sinne des § 59 Abs. 2 Z. 1 VwGG vorgelegt hat, ist diese Säumnis - auch wenn der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Bf ohnedies abgewiesen hat - grundsätzlich geeignet gewesen, einen Rechtsnachteil herbeizuführen.)
Schlagworte
Formelle Voraussetzungen für die Zuerkennung des Aufwandersatzes Rechtzeitigkeit DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004050209.X01Im RIS seit
07.03.2007Zuletzt aktualisiert am
14.01.2016