RS Vwgh 2006/12/19 2005/15/0127

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §26 Abs1;
EStG 1988 §1 Abs2;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, richtet sich nicht nach Doppelbesteuerungsabkommen, sondern ausschließlich nach den inländischen steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. das hg. Erkenntnis vom 12. Juni 1964, 96/64, VwSlg 3103 F/1961).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005150127.X03

Im RIS seit

26.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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