Ist in einem Verfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 1 FrG 1997 die auf die Verurteilungen des Fremden gestützte negative Zukunftsprognose untauglich begründet, weil die belBeh es unterlassen hat, die diesen Verurteilungen zu Grunde liegenden Straftaten darzustellen, so kann die Aufzählung abstrakter Rechtssätze verbunden mit der Zitierung einer Vielzahl von Erkenntnissen des VwGH nichts an diesem Begründungsmangel ändern (Hinweis E 23. November 2004, 2004/21/0112).