RS Vwgh 2006/12/19 2006/15/0353

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §307 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/14/0108 E 15. November 2005 RS 5 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Wird ein Wiederaufnahmebescheid mit Berufungsentscheidung aufgehoben, hat dies auch die Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Sachbescheides zur Folge. Dies ungeachtet des Umstandes, dass auch ein nicht mit Berufung angefochtener, im wiederaufgenommenen Verfahren ergangener Sachbescheid aus dem Rechtsbestand ausscheidet, wenn der Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid Erfolg beschieden ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2968; E 8. Juni 1994, 93/13/0306).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150353.X01

Im RIS seit

12.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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