RS Vwgh 2006/12/19 2003/21/0217

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
FrG 1997 §37;
StGB §107 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass aus der Drohung mit dem Tod durch Erschießen mittels Ansetzen einer Faustfeuerwaffe ein derartiges Ausmaß an Aggressivität abzuleiten ist, das dem öffentlichen Interesse an der Erlassung der aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein äußerst großes Gewicht verleiht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003210217.X01

Im RIS seit

22.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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