Index
L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Beachte
Besprechung in: Bbl 2007, Seite 59 bis 61;Rechtssatz
Den Eigentümern eines Baugrundstückes, die nicht Bauwerber sind, kommt nach der Tir BauO 2001 - soweit ihre Zustimmung zur Bauführung von der Bauordnung verlangt wird - im Bauverfahren in Bezug auf diese Zustimmung Parteistellung zu.
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005060178.X02Im RIS seit
05.02.2007