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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Rechtssatz
Der Umstand, dass mit dem Finanzamt eine "Vereinbarung" getroffen worden ist, keine Berufungsvorentscheidung zu erlassen, ist für die Beurteilung, ob eine Berufung den Voraussetzungen des § 250 Abs. 1 BAO entspricht, nicht relevant. Selbst wenn das Finanzamt eine solche Beurteilung vorgenommen haben sollte, vermöchte diese den unabhängigen Finanzsenat nicht zu binden (vgl. sinngemäß das hg. Erkenntnis vom 6. Juli 2006, 2006/15/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150288.X01Im RIS seit
26.01.2007