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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §1;Rechtssatz
Bereits die Vornahme von Abfragen bei Datenbanken kann als aktenkundige fremdenpolizeiliche Amtshandlung die Zuständigkeit der Behörde begründen (Hinweis E 15. Dezember 2004, 2001/18/0230). (Hier: Die belBeh ging davon aus, dass der Fremde keinen inländischen Wohnsitz gehabt habe. Im Hinblick darauf irrte sie aber darin, dass sie die Zuständigkeit der BH Tulln auf Grund des Schreibens vom 14. November 2002 bejaht hat. Die Bundespolizeidirektion Wien nahm bereits am 5. Juli 2002 eine Datenabfrage in der Fremdeninformationsdatei vor. Die sich demnach ergebende Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde hätte die belBeh aufgreifen und den Bescheid ersatzlos beheben müssen.)
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210160.X01Im RIS seit
05.02.2007