RS Vwgh 2006/12/19 2006/15/0353

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/13/0217 E 18. Oktober 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Aufgabe des Betriebes besteht in der Zerschlagung einer betrieblichen Einheit in der Form, dass der Betrieb als solcher zu bestehen aufhört (Hinweis Doralt, EStG 10. Auflage, § 24, Tz. 122ff, Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar, § 24, Tz. 31).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006150353.X02

Im RIS seit

12.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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