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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
Der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muss, stellt keine Reise dar, wobei zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit ein Ort aufgrund längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen (länger als eine Woche) wird. (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1995, 94/13/0101).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150038.X04Im RIS seit
26.01.2007Zuletzt aktualisiert am
15.08.2008