RS Vwgh 2006/12/19 2003/21/0193

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Veröffentlicht am 19.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/21/0238 E 19. Dezember 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Ist in einem Verfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 1 FrG 1997 die auf die Verurteilungen des Fremden gestützte negative Zukunftsprognose untauglich begründet, weil die belBeh es unterlassen hat, die diesen Verurteilungen zu Grunde liegenden Straftaten darzustellen, so kann die Aufzählung abstrakter Rechtssätze verbunden mit der Zitierung einer Vielzahl von Erkenntnissen des VwGH nichts an diesem Begründungsmangel ändern (Hinweis E 23. November 2004, 2004/21/0112).

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003210193.X01

Im RIS seit

22.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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