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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2003/21/0238 E 19. Dezember 2006 RS 1Stammrechtssatz
Ist in einem Verfahren betreffend Erlassung eines Aufenthaltsverbotes gemäß § 36 Abs 1 und Abs 2 Z 1 FrG 1997 die auf die Verurteilungen des Fremden gestützte negative Zukunftsprognose untauglich begründet, weil die belBeh es unterlassen hat, die diesen Verurteilungen zu Grunde liegenden Straftaten darzustellen, so kann die Aufzählung abstrakter Rechtssätze verbunden mit der Zitierung einer Vielzahl von Erkenntnissen des VwGH nichts an diesem Begründungsmangel ändern (Hinweis E 23. November 2004, 2004/21/0112).
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003210193.X01Im RIS seit
22.01.2007