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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 21. September 2006, 2006/15/0236, zu Recht erkannt, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Investitionszuwachsprämie für jedes Steuersubjekt (bzw die Mitunternehmerschaft als Gewinnermittlungssubjekt) getrennt zu beurteilen sind. In jenem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass auch (konzernmäßig verbundene) Kapitalgesellschaften nicht für Zwecke der Berechnung der Investitionszuwachsprämie als Einheit betrachtet werden dürfen, zumal das Gesetz keine Handhabe für eine "Konzernbetrachtung" biete. Nichts anderes kann aber gelten, wenn zu den verbundenen Gesellschaften auch Mitunternehmerschaften gehören.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006150275.X01Im RIS seit
24.01.2007