Index
21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Regelt der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer geschlossene Anstellungsvertrag nicht (nur) die Geschäftsführertätigkeit, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses und Fortführung der Geschäftsführertätigkeit Arbeitslosigkeit vorliegt, darauf an, ob das Verhältnis des Geschäftsführers zur GmbH als zumindest überwiegend abhängiges (§ 4 Abs. 2 ASVG) einheitliches (das heißt: beide Tätigkeiten umfassendes), die Arbeitslosenversicherungspflicht begründendes Beschäftigungsverhältnis anzusehen ist. Nur in diesem Fall träfe der Gesichtspunkt zu, dass nur ein Teil dieses Beschäftigungsverhältnisses beendet und die - vorher vom arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis umfasste - Leistungspflicht als Geschäftsführer weiterhin aufrecht wäre (Hinweis E 16.2.1999, 96/08/0171).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht GesellschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080102.X02Im RIS seit
01.03.2007Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008