RS Vwgh 2006/12/20 2004/08/0055

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Veröffentlicht am 20.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

AMPFG 1994 §5b;
VwGG §21 Abs1;

Rechtssatz

Dem Krankenversicherungsträger kommt im Verfahren betreffend die Beitragspflicht gemäß § 5b AMPFG weder aus eigenem Recht noch vom Arbeitsmarktservice abgeleitete subjektiv öffentliche Rechte zu und daher auch nicht die Stellung einer mitbeteiligten Partei (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080055.X03

Im RIS seit

20.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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