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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Selbst eine ausdrücklich vereinbarte Vertretungsbefugnis stünde dann im Verdacht, ein "Scheingeschäft" zu sein, wenn eine solche Vereinbarung mit den objektiven Anforderungen der Unternehmensorganisation nicht in Einklang zu bringen wäre (Hinweis E 21.4.2004, 2000/08/0113).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2004080221.X07Im RIS seit
01.03.2007Zuletzt aktualisiert am
23.09.2015