RS Vwgh 2006/12/20 2004/08/0221

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Veröffentlicht am 20.12.2006
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
ASVG §539;
ASVG §539a;

Rechtssatz

Selbst eine ausdrücklich vereinbarte Vertretungsbefugnis stünde dann im Verdacht, ein "Scheingeschäft" zu sein, wenn eine solche Vereinbarung mit den objektiven Anforderungen der Unternehmensorganisation nicht in Einklang zu bringen wäre (Hinweis E 21.4.2004, 2000/08/0113).

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004080221.X07

Im RIS seit

01.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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