Index
23/01 KonkursordnungNorm
BAO §216;Rechtssatz
Im Falle von Umsatzsteuerberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts wird der die Forderung des Gemeinschuldners unmittelbar auslösende Sachverhalt mit dem Eintritt der Uneinbringlichkeit der Leistungsentgelte verwirklicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2006130035.X02Im RIS seit
30.01.2007