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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/08/0042 E 30. April 2002 RS 2Stammrechtssatz
Eine Wiedereingliederungsmaßnahme ist nur dann zumutbar im Sinne des § 9 AlVG, wenn sie allein oder gemeinsam mit anderen Maßnahmen im Hinblick auf eine tatsächliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgversprechend erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080035.X01Im RIS seit
06.03.2007Zuletzt aktualisiert am
02.01.2013