RS Vwgh 2006/12/20 2006/13/0068

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Veröffentlicht am 20.12.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;
BAO §303 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Hatte die Beschwerdeführerin gar keinen Antrag auf "Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Zurücknahme der Berufung" gestellt, konnte der behördliche Abspruch über die Abweisung eines solchen Antrages ihre Rechtssphäre nicht nachteilig beeinflussen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006130068.X01

Im RIS seit

04.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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