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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Die in den Erkenntnissen VwGH 30.5.1995, 93/08/0138 und 16.2.1999, 96/08/0171, entwickelte Rsp betreffend Arbeitslosigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH ist auch auf Mitglieder der Leitungsorgane von Vereinen anzuwenden, sofern deren Verpflichtungen zur Dienstleistung und zur Geschäftsbesorgung schon allein durch das Organschaftsverhältnis zum Verein begründet worden sind. (Hier bejaht, weil die mit der Leitung und Vertretung des Vereines verbundenen Rechte und Pflichten bereits durch die Bestellung als Geschäftsführerin begründet wurden, ohne dass es eines weiteren Rechtsaktes, etwa eines Anstellungsvertrages, bedurfte und weil keine Trennbarkeit der Tätigkeiten vorlag.)
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht GesellschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2005080102.X03Im RIS seit
01.03.2007Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008