RS Vwgh 2006/12/22 2006/12/0037

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Veröffentlicht am 22.12.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
BDG 1979 §143 idF 2003/I/130;
GehG 1956 §75;
GehG 1956 §79;

Rechtssatz

Die Beantwortung der Frage der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage oder einer Verwendungsabgeltung setzt die Bewertung des Arbeitsplatzes im Sinn des § 143 BDG 1979 anhand schlüssig begründeter Feststellungen über die dem Beamten an seinem Arbeitsplatz tatsächlich übertragenen Aufgaben (seine tatsächliche Verwendung) und weiters die Einholung eines - schlüssigen - Sachverständigengutachtens voraus (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 2004, 2003/12/0114 sowie das darin zitierte hg. Erkenntnis vom 25. April 2003, Zl. 2001/12/0195, VwSlg 16073 A/2003).

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietGutachten Beweiswürdigung der BehördeAnforderung an ein GutachtenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120037.X01

Im RIS seit

16.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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