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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/14/0154 E 15. November 2005 RS 1(Hier: Geltendmachung von "Gesetzwidrigkeit seines Inhalts durch falsche Interpretation der Gesetzestexte im Bereich des Fremdenrechts, speziell aber auch der §§ 37, 45, 66 Abs. 4 und 68 AVG samt der herrschenden Lehre und Judikatur, gravierende Verfahrensmängel und damit verbunden inhaltliche Rechtswidrigkeit wegen Außerachtlassung der Bestimmung des § 45 Abs. 3 AVG sowie unzählige Begründungsmängel")Stammrechtssatz
Soweit der Beschwerdeführer in seinem Vorbringen eine Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Begründung des angefochtenen Bescheides geltend macht, handelt es sich um Beschwerdegründe und es wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten der Beschwerdeführer verletzt sein soll (Hinweis auf die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 244 angeführte hg. Rechtsprechung).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180114.X02Im RIS seit
08.03.2007Zuletzt aktualisiert am
07.09.2010