RS Vwgh 2007/1/16 2006/18/0114

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/14/0154 E 15. November 2005 RS 1(Hier: Geltendmachung von "Gesetzwidrigkeit seines Inhalts durch falsche Interpretation der Gesetzestexte im Bereich des Fremdenrechts, speziell aber auch der §§ 37, 45, 66 Abs. 4 und 68 AVG samt der herrschenden Lehre und Judikatur, gravierende Verfahrensmängel und damit verbunden inhaltliche Rechtswidrigkeit wegen Außerachtlassung der Bestimmung des § 45 Abs. 3 AVG sowie unzählige Begründungsmängel")

Stammrechtssatz

Soweit der Beschwerdeführer in seinem Vorbringen eine Mangelhaftigkeit der Sachverhaltsermittlung und der Begründung des angefochtenen Bescheides geltend macht, handelt es sich um Beschwerdegründe und es wird nicht dargetan, in welchen subjektiven Rechten der Beschwerdeführer verletzt sein soll (Hinweis auf die bei Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S. 244 angeführte hg. Rechtsprechung).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180114.X02

Im RIS seit

08.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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