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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Dass die Position eines Fremden ua in einem Staatsbürgerschaftsverleihungsverfahren durch ein Aufenthaltsverbot, das zu Recht bestanden hat und nur wegen Ablaufes seiner Gültigkeitsdauer nicht mehr besteht, verschlechtert wird, stellt einen Grund dar, aus dem er durch das Aufenthaltsverbot ungeachtet des Ablaufes der festgesetzten Gültigkeitsdauer weiterhin beschwert ist (Hinweis E 5.9.2006, 2005/18/0659).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004180021.X01Im RIS seit
14.02.2007Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011