RS Vwgh 2007/1/16 2006/18/0353

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.2007
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §66 Abs1;
MRK Art8 Abs2;
StGB §217;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/18/0459 E 14. November 1996 RS 1

Stammrechtssatz

An der Bekämpfung des Menschenhandels, einer besonderen Art grenzüberschreitender Kriminalität, besteht ein großes öffentliches Interesse (Hier: Der Fremden wurde gewerbsmäßige Tatbegehung zur Last gelegt; die darin gelegene Neigung zu chronischer Kriminalität läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes zur Verhinderung von strafbaren Handlungen auch unter Bedachtnahme auf ihren ca viereinhalbjährigen Aufenthalt in Österreich und ihre Ehe als dringend geboten erscheinen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180353.X02

Im RIS seit

15.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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