RS Vwgh 2007/1/18 2004/09/0139

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Veröffentlicht am 18.01.2007
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art148a Abs1;
B-VG Art148b Abs1;
B-VG Art20 Abs1;
B-VG Art20 Abs3;

Rechtssatz

Die durch Art. 148b Abs. 1 zweiter Satz B-VG bewirkte Aufhebung der Amtsverschwiegenheit zwischen Organen der Verwaltung und der Volksanwaltschaft ist auf die Übermittlung von Informationen an die Volksanwaltschaft beschränkt und berechtigt nicht etwa zur Aufhebung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Wahrung des Amtsgeheimnisses in einem darüber hinausgehenden Ausmaß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004090139.X06

Im RIS seit

13.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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