RS Vwgh 2007/1/23 2003/06/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2007
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Index

L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1;
AVG §8;
BauO Tir 2001 §53;
BauRallg;

Rechtssatz

Bei sachbezogenen baurechtlichen Verfahren tritt der Rechtsnachfolger im Eigentum eines Grundstücks oder Bauwerkes in ein laufendes baurechtliches Verfahren mit den gleichen Rechten und Pflichten ein, wie sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 12. Oktober 1955, Zl. 3282/54, VwSlg 3847 A/1955, und vom 24. April 1997, Zl. 96/06/0284, m.w.N.), wobei es für den Übergang der Parteistellung einer entsprechenden Prozesserklärung bedarf (vgl. das zuletzt angeführte Erkenntnis).

Schlagworte

Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche Wirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003060039.X03

Im RIS seit

20.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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