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L82000 BauordnungNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Bei sachbezogenen baurechtlichen Verfahren tritt der Rechtsnachfolger im Eigentum eines Grundstücks oder Bauwerkes in ein laufendes baurechtliches Verfahren mit den gleichen Rechten und Pflichten ein, wie sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 12. Oktober 1955, Zl. 3282/54, VwSlg 3847 A/1955, und vom 24. April 1997, Zl. 96/06/0284, m.w.N.), wobei es für den Übergang der Parteistellung einer entsprechenden Prozesserklärung bedarf (vgl. das zuletzt angeführte Erkenntnis).
Schlagworte
Baurecht Grundeigentümer Rechtsnachfolger Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Person des Bescheidadressaten dingliche WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003060039.X03Im RIS seit
20.02.2007