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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Allein der Umstand, dass ein Bauvorhaben flächenwidmungskonform ist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass keine das örtlich zumutbare Ausmaß übersteigende Belästigungen für den Nachbarn im Sinne des § 39 Abs. 2 Slbg BauTG entstehen könnten, da die Erteilung von weiteren Auflagen im Sinne dieser Bestimmung ein an sich zulässiges Vorhaben voraussetzt (vgl. das Erkenntnis vom 28. Februar 2006, Zl. 2005/06/0231).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4Auflagen BauRallg7Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005060244.X01Im RIS seit
14.02.2007Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010