Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/15/0083 E 24. Oktober 2002 RS 1Stammrechtssatz
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb zu dienen bestimmt sind und ihm tatsächlich dienen, somit betrieblich verwendet werden. Dabei sind die Zweckbestimmung des Wirtschaftsgutes, die Beschaffenheit des Betriebes und des Berufszweiges des Abgabepflichtigen, aber auch die Verkehrsauffassung, nicht aber subjektive Momente, maßgebend (Hinweis Hofstätter/Reichel, III A, Tz. 12 zu § 4 Abs. 1 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130118.X06Im RIS seit
23.02.2007