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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
In den hg. Erkenntnissen vom 15. Juni 2005, 2002/13/0104, vom 22. September 2005, 2003/14/0002, und vom 23. September 2005, 2003/15/0147 hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass bei einem Barbetrieb mit angeschlossenen Separees die Leistung des Barbetreibers nach der Kundenerwartung nicht nur im Getränkeausschank, sondern entscheidend auch in der Gelegenheit zum Separee-Besuch besteht. Vom Betreiber eines solchen Lokals wird allgemein angenommen, dass er zu diesem Zweck "Mädchen offeriert", welche mit den Barbesuchern die Separees aufsuchen, um dort die Wünsche der Gäste zu erfüllen. Bei einer solchen Fallkonstellation durfte die Abgabenbehörde daher unbedenklich davon ausgehen, dass die Abgabepflichtige hinsichtlich sämtlicher in ihrer Bar erbrachten Leistungen wirtschaftlich deren Erbringerin ist und dass sie das Entgelt für sämtliche in der Bar angebotenen Leistungen vereinnahmt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130138.X01Im RIS seit
26.02.2007Zuletzt aktualisiert am
05.03.2018