RS Vwgh 2007/1/24 2003/13/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2007
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs3;
UStG 1994 §4 Abs1;
UStG 1994 §4 Abs3;

Rechtssatz

In den hg. Erkenntnissen vom 15. Juni 2005, 2002/13/0104, vom 22. September 2005, 2003/14/0002, und vom 23. September 2005, 2003/15/0147 hat der Verwaltungsgerichtshof zum Ausdruck gebracht, dass bei einem Barbetrieb mit angeschlossenen Separees die Leistung des Barbetreibers nach der Kundenerwartung nicht nur im Getränkeausschank, sondern entscheidend auch in der Gelegenheit zum Separee-Besuch besteht. Vom Betreiber eines solchen Lokals wird allgemein angenommen, dass er zu diesem Zweck "Mädchen offeriert", welche mit den Barbesuchern die Separees aufsuchen, um dort die Wünsche der Gäste zu erfüllen. Bei einer solchen Fallkonstellation durfte die Abgabenbehörde daher unbedenklich davon ausgehen, dass die Abgabepflichtige hinsichtlich sämtlicher in ihrer Bar erbrachten Leistungen wirtschaftlich deren Erbringerin ist und dass sie das Entgelt für sämtliche in der Bar angebotenen Leistungen vereinnahmt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130138.X01

Im RIS seit

26.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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