RS Vwgh 2007/1/24 2005/13/0024

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Veröffentlicht am 24.01.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §196 Abs4;
KommStG 1993 §10 Abs4;

Rechtssatz

Auch eine Berufungsentscheidung betreffend die Zerlegung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage hat - unabhängig von der Frage, welche Gemeinden Berufung erhoben haben - gemäß § 196 Abs. 4 BAO an den Steuerschuldner und alle beteiligten Gemeinden zu ergehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005130024.X03

Im RIS seit

23.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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