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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §196 Abs4;Rechtssatz
Auch eine Berufungsentscheidung betreffend die Zerlegung der kommunalsteuerlichen Bemessungsgrundlage hat - unabhängig von der Frage, welche Gemeinden Berufung erhoben haben - gemäß § 196 Abs. 4 BAO an den Steuerschuldner und alle beteiligten Gemeinden zu ergehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005130024.X03Im RIS seit
23.02.2007