Index
10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art137 / AllgLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Klage gegen den Bund aus dem Titel der Staatshaftung als aussichtslosSpruch
Der in der Klagssache des S A, ..., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. M B, ..., zur Erhebung einer Klage gegen den Bund wegen € 6.000,-- s.A., gestellte Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
Begründung
Begründung:
Der Kläger beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe mit Ausnahme der Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Erhebung einer Klage gegen den Bund wegen € 6.000,-- aus dem Titel der Staatshaftung.
Unter Bedachtnahme auf Form und Inhalt der Klage erscheint eine Rechtsverfolgung durch Erhebung einer Staatshaftungsklage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG als offenbar aussichtslos.
Der Antrag war sohin mangels der Voraussetzungen des §63 Abs1 ZPO (§35 Abs1 VfGG) abzuweisen.
Schlagworte
VfGH / Klagen, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2006:A12.2005Dokumentnummer
JFT_09939272_05A00012_2_00