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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/07/0014 E 6. August 1998 RS 2(Hier: Bewilligung der Errichtung eines Kanals und einer Wasserleitung)Stammrechtssatz
Mit der Behauptung einer Verschmutzung des Grundwassers (hier durch eine Trockenbaggerung) wird sowohl eine Beeinträchtigung der Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs 2 WRG tauglich geltend gemacht als auch eine Beeinträchtigung des Grundeigentums, weil die Verschmutzung des Grundwassers geeignet ist, das Grundstück zu beeinträchtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070128.X02Im RIS seit
15.02.2007Zuletzt aktualisiert am
21.04.2011