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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
ALSAG 1989 §2 Abs5 Z7;Rechtssatz
Sind zufolge einer rechtskräftigen Feststelllung gemäß § 4 Abs 1 Z 1 AWG 1990 die in einer Anlage zum Einsatz gelangenden Brennstoffe keine Abfälle, so stellt diese keine thermische Abfallbehandlungsanlage dar. Der Ausnahmetatbestand des § 2 Abs 5 Z 7 ALSAG 1989 scheidet daher aus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005070139.X12Im RIS seit
15.02.2007Zuletzt aktualisiert am
08.06.2015