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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/06/0106 E 19. September 1991 RS 2(hier mit dem Zusatz: Handelt es sich dabei um einen nach Aufhebung des Bescheids durch den VwGH ergehenden Ersatzbescheid, so sind inzwischen eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen.)Stammrechtssatz
Bei der Entscheidung der Berufungsbehörde über die Strafbemessung sind die Einkommensverhältnisse des Besch zur Zeit der Erlassung des Berufungsbescheides zu berücksichtigen (Hinweis E 19.3.1986, 85/03/0164).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung SachverhaltsänderungMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweisePersönliche Verhältnisse des BeschuldigtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006030155.X01Im RIS seit
09.03.2007Zuletzt aktualisiert am
09.10.2014