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L55306 Geländefahrzeuge Motorschlitten SteiermarkNorm
ABGB §364 Abs2;Rechtssatz
Durch die bescheidmäßige Feststellung, die beantragte Trainingsstrecke sei nicht im Sinne des § 10 Abs. 2 Stmk. Geländefahrzeugegesetz bewilligungspflichtig, wird in das subjektiv-öffentliche Recht der Beschwerdeführer auf Abwehr der Erteilung einer solchen Bewilligung nicht eingegriffen. Durch diese Feststellung wird im Gegenteil ein Bewilligungsbescheid, der im Sinne des Erkenntnisses vom 10. Juni 1981, Zl. 3236/79, VwSlg. 10476 A/1981, den beschwerdeführenden Parteien ihren Untersagungsanspruch gemäß § 364 Abs. 2 ABGB nähme, ausgeschlossen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006100241.X02Im RIS seit
22.02.2007