RS Vwgh 2007/1/29 2006/10/0241

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Veröffentlicht am 29.01.2007
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Index

L55306 Geländefahrzeuge Motorschlitten Steiermark
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §364 Abs2;
AVG §56;
AVG §8;
GeländefahrzeugeG Stmk §10 Abs2;
GeländefahrzeugeG Stmk §2 Abs1;

Rechtssatz

Durch die bescheidmäßige Feststellung, die beantragte Trainingsstrecke sei nicht im Sinne des § 10 Abs. 2 Stmk. Geländefahrzeugegesetz bewilligungspflichtig, wird in das subjektiv-öffentliche Recht der Beschwerdeführer auf Abwehr der Erteilung einer solchen Bewilligung nicht eingegriffen. Durch diese Feststellung wird im Gegenteil ein Bewilligungsbescheid, der im Sinne des Erkenntnisses vom 10. Juni 1981, Zl. 3236/79, VwSlg. 10476 A/1981, den beschwerdeführenden Parteien ihren Untersagungsanspruch gemäß § 364 Abs. 2 ABGB nähme, ausgeschlossen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006100241.X02

Im RIS seit

22.02.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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