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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
EWR-Abk;Rechtssatz
§ 46 Abs. 4 UVP-G wurde durch das am 1. Jänner 1994 in Kraft getretene EWR-Abkommen (BGBl. Nr. 909/1993) schon deshalb nicht derogiert, weil das UVP-G gemäß seinem § 46 Abs. 1 (erst) am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist und sich daher die Vorschriften des UVP-G gegenüber dem EWR-Abkommen als die späteren Normen darstellen. Diese Normen wurden, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 3. Oktober 1996, Zl. 95/06/0246, mit eingehender Begründung dargelegt hat, durch das EWR-Abkommen auch nicht etwa verdrängt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003100081.X05Im RIS seit
21.05.2007Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011