RS Vwgh 2007/1/29 2003/10/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.2007
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Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
59/04 EU - EWR
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

EWR-Abk;
UVPG 1993 §24 Abs3;
UVPG 1993 §46 Abs1;
UVPG 1993 §46 Abs4;

Rechtssatz

§ 46 Abs. 4 UVP-G wurde durch das am 1. Jänner 1994 in Kraft getretene EWR-Abkommen (BGBl. Nr. 909/1993) schon deshalb nicht derogiert, weil das UVP-G gemäß seinem § 46 Abs. 1 (erst) am 1. Juli 1994 in Kraft getreten ist und sich daher die Vorschriften des UVP-G gegenüber dem EWR-Abkommen als die späteren Normen darstellen. Diese Normen wurden, wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 3. Oktober 1996, Zl. 95/06/0246, mit eingehender Begründung dargelegt hat, durch das EWR-Abkommen auch nicht etwa verdrängt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100081.X05

Im RIS seit

21.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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