RS Vwgh 2007/1/30 2005/21/0294

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §1 Z3;
FrG 1993 §36 Abs1;
FrG 1993 §36 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Ansicht, ein Fremder sei als Asylwerber die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses verwehrt, sodass er dadurch in die Kriminalität getrieben werde, ist nicht nachvollziehbar, weil sie unterstellt, dass (letztlich alle) Asylwerber zur Begehung von Straftaten gezwungen würden (Hinweis E 11. Oktober 2005, 2003/21/0205).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005210294.X01

Im RIS seit

01.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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