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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Das Kriegsmaterialgesetz sieht die Erlassung eines Feststellungsbescheides, ob für die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung bestimmter Einzellader-Gewehre eine Bewilligung gemäß § 1 leg. cit. erforderlich ist, nicht vor. Eine Feststellung in diesem Sinn ist nicht notwendiges, letztes und einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung, weil über diese Rechtsfrage in einem eigenen Bewilligungsverfahren (siehe § 3 leg. cit.) abzusprechen ist.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050303.X02Im RIS seit
28.02.2007Zuletzt aktualisiert am
26.11.2015