RS Vwgh 2007/1/30 2005/05/0303

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
12/05 Sonstige internationale Angelegenheiten
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
KriegsmaterialG 1977 §1;
KriegsmaterialG 1977 §3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Das Kriegsmaterialgesetz sieht die Erlassung eines Feststellungsbescheides, ob für die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung bestimmter Einzellader-Gewehre eine Bewilligung gemäß § 1 leg. cit. erforderlich ist, nicht vor. Eine Feststellung in diesem Sinn ist nicht notwendiges, letztes und einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverfolgung, weil über diese Rechtsfrage in einem eigenen Bewilligungsverfahren (siehe § 3 leg. cit.) abzusprechen ist.

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050303.X02

Im RIS seit

28.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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