RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0448

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §54 Abs1;
FrPolG 2005 §66;
NAG 2005 §64 Abs1;

Rechtssatz

Stellte ein Umstand (hier:Studium) bereits eine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels dar und würde daher eine Verfehlung dieses Aufenthaltszwecks (hier: ein Studium mit Erfolg zu betreiben) eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung darstellen, so kann dieser Umstand (hier: Studium) nicht besonders zu Gunsten des Fremden sprechen (Hinweis E 24. Mai 2002, 2002/18/0041; E 17. September 2002, 2002/18/0157).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180448.X05

Im RIS seit

02.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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