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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §31 Abs1 Z5;Rechtssatz
Der vom Antragsteller vermutete Umstand, dass im hg Verfahren eine Erledigung nach § 35 Abs. 1 VwGG vorgeschlagen wird, kann nicht zu einer Befangenheit des zum Berichter bestellten Mitglieds des Verwaltungsgerichtshofes in diesem Verfahren führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006180441.X01Im RIS seit
24.04.2007