RS Vwgh 2007/1/30 2006/18/0493

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Veröffentlicht am 30.01.2007
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

NAG 2005 §2 Abs1 Z9;
NAG 2005 §20 Abs1 Z3;
NAG 2005 §21 Abs2 Z1;
NAG 2005 §21 Abs2 Z2;
NAG 2005 §24 Abs2;

Rechtssatz

Stellt ein Fremder, welcher Schwiegersohn einer österreichischen Staatsangehörigen ist, einen Erstantrag (ist als solcher zu werten, da er mehr als zehn Jahre nach Ablauf des zuletzt erteilten Aufenthaltstitels gestellt wurde), so kommt ihm das Recht der Antragstellung und des Abwartens des Verfahrens im Inland gemäß § 21 Abs. 2 Z. 1 NAG 2005 nicht zu, weil er "kein Familienangehöriger" seiner Schwiegermutter iSv § 2 Abs. 1 Z. 9 NAG 2005 ist. Die Ausnahmebestimmung des § 21 Abs 2 Z 2 NAG 2005 kommt auch nicht zum Tragen, wenn er sich überdies seit dem Ablauf des Visums C nicht mehr rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180493.X01

Im RIS seit

02.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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