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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273;Rechtssatz
Durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für einen bestimmten Aufgabenkreis wurde die Arbeitslose nur in ihrer rechtlichen Dispositionsfähigkeit, jedoch nicht in ihrer faktischen Handlungsfähigkeit beschränkt. Ihr war es zwar nicht möglich, ohne Zustimmung ihres Sachwalters finanzielle Angelegenheiten zu regeln, in ihre Fähigkeit, der persönlichen Kontrollmeldepflicht vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice wirksam nachzukommen, wird mit dem Sachwalterbestellungsbeschluss aber nicht eingegriffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080117.X02Im RIS seit
15.03.2007Zuletzt aktualisiert am
06.06.2013