RS Vwgh 2007/1/31 2005/08/0117

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §273;
AlVG 1977 §49;

Rechtssatz

Durch die Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für einen bestimmten Aufgabenkreis wurde die Arbeitslose nur in ihrer rechtlichen Dispositionsfähigkeit, jedoch nicht in ihrer faktischen Handlungsfähigkeit beschränkt. Ihr war es zwar nicht möglich, ohne Zustimmung ihres Sachwalters finanzielle Angelegenheiten zu regeln, in ihre Fähigkeit, der persönlichen Kontrollmeldepflicht vor der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice wirksam nachzukommen, wird mit dem Sachwalterbestellungsbeschluss aber nicht eingegriffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080117.X02

Im RIS seit

15.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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