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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
Greift die Berufungsbehörde die sich aus der Unzuständigkeit der ersten Instanz ergebende Rechtswidrigkeit nicht auf, begründet dies inhaltliche Rechtswidrigkeit des Berufungsbescheides, auch wenn dieser Umstand in der Berufung nicht geltend gemacht wurde (Hinweis Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I, 2. Auflage, S. 142, E 7).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080176.X09Im RIS seit
06.03.2007Zuletzt aktualisiert am
25.08.2015