RS Vwgh 2007/1/31 2005/12/0090

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §26a Abs2 idF 1996/329;
LDG 1984 §26a Abs3 idF 1996/329;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Aus der in § 26a Abs. 3 LDG 1984 vorgesehenen Möglichkeit, den Entfall der zeitlichen Begrenzung durch den rechtzeitigen Ausspruch der Nichtbewährung zu verhindern, ergibt sich keine Rechtsgrundlage für die Abkürzung des im Gesetz festgelegten Zeitraumes von vier Jahren durch einen vorzeitigen Ausspruch der Nichtbewährung. Der Ausspruch der Nichtbewährung hat vielmehr nur zur Folge, dass der Entfall der zeitlichen Begrenzung mit vier Jahren ausbleibt und diese Begrenzung daher wirksam wird.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005120090.X01

Im RIS seit

16.02.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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