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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §207h Abs1;Rechtssatz
Die Regelungen des § 26a Abs. 2 und Abs. 3 LDG 1984 sowie des § 207h Abs. 1 und Abs. 3 BDG 1979 und des § 207k Abs. 1 BDG 1979 stimmen darin überein, dass der im Gesetz jeweils ausdrücklich festgesetzten Wirksamkeit der Ernennung für einen Zeitraum von (zunächst) vier Jahren keine Befugnis der Dienstbehörde zu einer früheren Beendigung der Leitungsfunktion durch einen vorzeitigen Ausspruch der "Nichtbewährung" gegenüber steht.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005120090.X05Im RIS seit
16.02.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011