RS Vwgh 2007/1/31 2005/08/0117

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §273;
AlVG 1977 §49;

Rechtssatz

Die Bestellung eines Sachwalters für finanzielle Angelegenheiten, für Gerichtsverfahren und für das Bestellungsverfahren selbst vermag nicht dessen Verpflichtung auszulösen, an der Stelle der von ihm vertretenen Bezieherin einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung einen Kontrolltermin wahrzunehmen und statt dieser persönlich vor der regionalen Geschäftsstelle zu erscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080117.X03

Im RIS seit

15.03.2007

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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