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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §273;Rechtssatz
Die Bestellung eines Sachwalters für finanzielle Angelegenheiten, für Gerichtsverfahren und für das Bestellungsverfahren selbst vermag nicht dessen Verpflichtung auszulösen, an der Stelle der von ihm vertretenen Bezieherin einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung einen Kontrolltermin wahrzunehmen und statt dieser persönlich vor der regionalen Geschäftsstelle zu erscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080117.X03Im RIS seit
15.03.2007Zuletzt aktualisiert am
06.06.2013