Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die in § 32 Abs. 4 GehG vorgesehene Einrechnung hat nicht durch einen gesonderten rechtsgestaltenden Bescheid der Dienstbehörde zu erfolgen, sondern stellt einen Teil der Ruhegenussbemessung dar und wäre daher gebotenenfalls von den Pensionsbehörden vorzunehmen gewesen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120108.X02Im RIS seit
06.03.2007