RS Vwgh 2007/1/31 2006/12/0108

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Veröffentlicht am 31.01.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §56;
GehG 1956 §32 Abs4 idF 1994/550;
PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die in § 32 Abs. 4 GehG vorgesehene Einrechnung hat nicht durch einen gesonderten rechtsgestaltenden Bescheid der Dienstbehörde zu erfolgen, sondern stellt einen Teil der Ruhegenussbemessung dar und wäre daher gebotenenfalls von den Pensionsbehörden vorzunehmen gewesen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120108.X02

Im RIS seit

06.03.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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